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   BVerwG, 19.02.2004 - 3 C 22.03   

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https://dejure.org/2004,2927
BVerwG, 19.02.2004 - 3 C 22.03 (https://dejure.org/2004,2927)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 3 C 22.03 (https://dejure.org/2004,2927)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 3 C 22.03 (https://dejure.org/2004,2927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 1765/92 Art. 1; VO (EG) Nr. 658/96 Art. 3; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 9
    Beihilfe; Ausgleichszahlung; Ölsaaten; Raps; ordnungsgemäße Pflege; erntewürdiger Mindestbestand; verwaltungsrechtliche Sanktion.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EWG) Nr. 1765/92 Art. 1
    Ausgleichszahlung; Beihilfe; Raps; erntewürdiger Mindestbestand; ordnungsgemäße Pflege; verwaltungsrechtliche Sanktion; Ölsaaten

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zahlung eines Ausgleichs für den Anbau von Ölsaaten bzw. Raps auf Grund von einschlägigem Gemeinschaftsrecht im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung; Ganzflächiges einsäen von Kulturpflanzen nach ortsüblichen Normen durch den Landwirt ; Pflege unter ...

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1765/92 Art. 1; ; VO (EG) Nr. 658/96 Art. 3; ; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung von Ausgleichszahlungen für Ölsaaten - Beihilfe; Ausgleichszahlung; Ölsaaten; Raps; ordnungsgemäße Pflege; erntewürdiger Mindestbestand; verwaltungsrechtliche Sanktion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 566
  • DVBl 2004, 1188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 3 C 22.03
    Die Vorschrift ist ebenso anwendbar auf spätere Unregelmäßigkeiten (vgl. EuGH, Urteil vom 28. November 2002 - Rs. C-417/00, Agrargenossenschaft Pretzsch - Slg. 2002, I-11053 ; an seiner vorherigen anderen Auffassung im Beschluss vom 5. Februar 1998 - BVerwG 3 B 3.98 - Agrarrecht 1998, 321 hält der Senat nicht fest).

    Aus dem bereits erwähnten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2002, a.a.O., ergibt sich nichts anderes.

    Die Mitteilungspflicht des Antragstellers betrifft nur Veränderungen hinsichtlich der anspruchsbegründenden Umstände, also etwa eine nachträgliche Reduktion der beihilfefähigen Fläche (vgl. EuGH, Urteil vom 28. November 2002, a.a.O., bzgl. einer Stilllegungsfläche).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 3 C 22.03
    Diese Rahmenordnung findet auf die in Art. 9 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3887/92 vorgesehene Sanktion ungeachtet des Umstands Anwendung, dass sie erst später erlassen worden ist (EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C-354/95, National Farmers' Union - Slg. 1997, I-4559, Rn. 39).

    Jeweils liegt die Unregelmäßigkeit im Antrag, nicht im späteren Geschehen; das Tun des Antragstellers liegt im Machen unrichtiger Angaben (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 a.a.O. sowie vom 19. November 2002 - Rs. C-304/00, Strawson und Gagg & Sons - Slg. 2002, I-10737 ).

  • EuGH, 19.11.2002 - C-304/00

    Strawson und Gagg & Sons

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 3 C 22.03
    Jeweils liegt die Unregelmäßigkeit im Antrag, nicht im späteren Geschehen; das Tun des Antragstellers liegt im Machen unrichtiger Angaben (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 a.a.O. sowie vom 19. November 2002 - Rs. C-304/00, Strawson und Gagg & Sons - Slg. 2002, I-10737 ).
  • BVerwG, 05.02.1998 - 3 B 3.98

    Recht der Landwirtschaft - Rücknehmbarkeit eines Antrags auf Sonderprämie für

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2004 - 3 C 22.03
    Die Vorschrift ist ebenso anwendbar auf spätere Unregelmäßigkeiten (vgl. EuGH, Urteil vom 28. November 2002 - Rs. C-417/00, Agrargenossenschaft Pretzsch - Slg. 2002, I-11053 ; an seiner vorherigen anderen Auffassung im Beschluss vom 5. Februar 1998 - BVerwG 3 B 3.98 - Agrarrecht 1998, 321 hält der Senat nicht fest).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2005 - 2 L 66/02

    Subvention, Stilllegung

    Allein die Tatsache, dass die wohl tatsächlich vorgenommene Aussaat von Öllein Ende Mai 1999 (siehe auch das Schreiben des Klägers vom 22.09.1999) letzten Endes keinen erntewürdigen Mindestbestand ergeben hat, reicht im Übrigen allein nicht aus, um von einer Stilllegung auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 3 C 22.03 -, NVwZ-RR 2004, 566).
  • VG Bremen, 27.09.2018 - 5 K 52/17

    Zur Frage der Zuordnung von Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im

    Insofern kann an das Unterlassen der Mitteilung angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 3 C 22/03 -, juris Rn. 20).
  • VG Saarlouis, 17.01.2012 - 3 K 381/10

    Widerruf von Ermesssensentscheidungen wegen Zweckverfehlung im Subventionsrecht

    Dies entbindet die Behörde jedoch nicht davon, die Ermessensgesichtspunkte abzuwägen und aufgrund außergewöhnlicher Umstände des Einzelfalls auch eine andere Entscheidung in Betracht zu ziehen(BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 -3 C 22/03-; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2006 -1 L 497/05- jew. zit. nach juris).
  • VG Schwerin, 14.11.2006 - 3 A 450/01
    Da ein Landwirt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 19.02.2004 - BVerwG 3 C 22.03 -, NVwZ-RR 566) beihilferechtlich nicht die Garantie für einen letztlich erntewürdigen Bestand zu übernehmen hat, bedarf es greifbarer Anhaltspunkte dafür, dass wesentliche Ursachen für einen vorgefundenen ernteunwürdigen Bestand auf das Fehlverhalten des Landwirts zurückzuführen ist, um seinen Beihilfeantrag abzulehnen.Dies gilt um so mehr in Fällen wie dem vorliegenden, in denen nachgewiesenermaßen durch ungünstige Witterungsbedingungen es zu einem im Verhältnis zum Vorjahr landesweit beachtlichen durchschnittlichen Minderertrag bei Kulturpflanzen (hier: im Umfang von 50 v.H.), in Einzelfällen zu einem völligen Ertragsausfall, gekommen ist.
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